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Neues E-Bike-Gesetz

Tagfahrlicht an: Neues E-Bike-Gesetz ab 1. April

E-Bike Licht
24. Februar 2022

Was seit 2014 für Autos gilt, gilt ab April auch für E-Bikes: Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes auch tagsüber mit Licht fahren. Gemäss der im Dezember 2021 vom Bundesamt für Strassen (Astra) neu verabschiedeten Strassengesetze für E-Bikes betrifft dies sowohl schnelle E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h) wie auch langsamere E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h). Sehen und gesehen werden: Mit einem Tagfahrlicht wird das Fahren sicherer, da du auch am Tag den Überblick über die Strecke und den Strassenverkehr behältst. Von der Änderung sind vor allem die langsamen E-Bikes betroffen. Während bei den schnellen E-Bikes Front- und Rücklichter bereits standardmässig verbaut sind, kommen die langsamen E-Bikes meist ohne Beleuchtung. Bist du mit einem langsamen E-Bike auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs, muss also auch dieses zukünftig entsprechend mit Licht ausgestattet werden. Wie was wann wo? Hier erfährst du alles zum neuen E-Bike-Gesetz.

Allgemeine gesetzliche Vorschriften für die Velobeleuchtung

Generell gilt für alle Velos folgende Vorschrift: Fahrräder müssen bei Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot-leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. […] Die ruhenden Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sein, dürfen aber nicht blenden. E-Bikes müssen diese Richtlinie nun nicht mehr nur bei Beginn der Abenddämmerung erfüllen, sondern auch tagsüber.

Front--und-Rücklicht.jpg

Front-Beleuchtung:
Die Front-Beleuchtung muss mind. 10 Lux (Beleuchtungsstärke) in 10m Weite ausstrahlen. Der Front-Scheinwerfer muss in 400–1200 mm Höhe positioniert werden. Darüber hinaus muss die Abgrenzung zwischen hell und dunkel deutlich sein, damit der Gegenverkehr nicht durch die Scheinwerfer geblendet wird.

 

Rückbeleuchtung:
Das Rücklicht muss in 250–1200mm Höhe positioniert werden und einen Abstrahlwinkel von mind. 220° haben.


Welche Beleuchtungen sind zulässig und wie muss das Licht am E-Bike montiert sein?

Die Art der Befestigung spielt keine Rolle. Wichtig: Das Licht muss auf jeden Fall am Bike montiert sein. Zulässig sind dafür auch Lichter mit Silikon- und Gummibändern. Es gibt also keine Einschränkungen im Sortiment. Auch ein Dynamo ist zulässig. Unter Allgemeine gesetzliche Vorschriften für die Velobeleuchtung oben siehst du die allgemeinen Bestimmungen zur Montage (Höhe, Lux etc.).

Muss ich das Licht auch auf Bike-Trails und Waldwegen einschalten?

Es kommt darauf an, ob diese Bike-Trails und Waldwege in privatem oder öffentlichem Gebrauch sind. Grundsätzlich gilt: Die Tagfahrpflicht ist auf allen öffentlichen Verkehrsflächen gültig. Bike-Trails und Waldwege sind meistens öffentlich. Wir empfehlen daher, das Licht zur Sicherheit eingeschaltet zu lassen. So bist du immer auf der sicheren Seite.

Müssen sowohl Front- wie auch Rücklicht tagsüber eingeschaltet sein?

Nein. Die Lichtpflicht gilt am Tag nur für das Frontlicht. Unabhängig davon muss aber zu jedem Zeitpunkt ein Rücklicht montiert sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen muss aber – wie bisher auch – das Rücklicht eingeschaltet sein. Zum Merken: Hier gilt die gleiche Regelung wie für Autos.


Zusammengefasst heisst das:

Das Licht deines E-Bikes muss neu auch tagsüber an sein. Stelle dafür sicher, dass dein E-Bike sowohl Front- wie auch Rücklicht hat. Während schnelle E-Bikes meistens standardmässig schon damit ausgestattet sind, müssen langsame E-Bikes noch damit nachgerüstet werden. Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt bei guten Sichtverhältnissen nur für das Frontlicht.


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